AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Dienstleistungen von Die Helfer 24, Inhaber Melanie Möller. Stand: 19. September 2026. Mit Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular.

§ 1 Anbieter, Geltungsbereich und Begriffe

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Dienstleistungen zwischen Die Helfer 24, Inhaber Melanie Möller, Münchner Str. 27, 82256 Fürstenfeldbruck (nachfolgend „Anbieter“), und seinen Kunden.

(2) Kunde kann Verbraucher oder Unternehmer sein. Verbraucher ist eine natürliche Person, die den Vertrag überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(3) Diese AGB gelten insbesondere für Tierbetreuung, Haus- und Wohnungsbetreuung, Pflanzenpflege, Briefkasten- und Postservice, Urlaubs- und Kombinationspakete, gewerbliche Reinigung einschließlich vereinbarter Reinigung in Tageskliniken sowie individuell vereinbarte Zusatzleistungen.

(4) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende gesetzliche Vorschriften unberührt.

§ 2 Leistungsangebot und Vertragsgegenstand

(1) Art, Ort, Zeitraum, Häufigkeit, Dauer und Umfang der Leistung ergeben sich aus der individuellen Leistungsbeschreibung, dem Angebot, der Buchungsbestätigung oder dem Betreuungsplan. Maßgeblich ist die zuletzt übereinstimmend vereinbarte Fassung.

(2) Die auf der Website genannten Preise sind „ab“-Preise und beschreiben den Einstiegspreis für Standardleistungen. Der konkrete Preis richtet sich insbesondere nach Tierart und Tierzahl, Betreuungsaufwand, Besuchsdauer, Objektgröße, Verschmutzungsgrad, Anfahrt, Zeitlage, Materialbedarf und Sonderwünschen.

(3) Ein Besuch ist keine durchgehende Anwesenheit oder lückenlose Überwachung. Geschuldet ist die fachgerechte Ausführung der vereinbarten Tätigkeiten innerhalb des vereinbarten Besuchs- oder Zeitfensters, nicht ein bestimmter Erfolg, soweit nicht ausdrücklich ein konkreter Erfolg vereinbart wurde.

(4) Nicht geschuldet sind insbesondere tierärztliche Diagnosen oder Behandlungen, handwerkliche Reparaturen, Bewachungs- oder Sicherheitsdienstleistungen, Rechts- oder Versicherungsberatung sowie medizinisch validierte Desinfektions- oder Hygieneleistungen, sofern diese Leistungen nicht ausdrücklich und fachlich zulässig vereinbart wurden.

(5) Sonderwünsche und Zusatzleistungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter sie bestätigt. Gesetzliche Tätigkeitsverbote und behördliche Vorgaben bleiben unberührt.

§ 3 Vertragsschluss und Vertragssprache

(1) Darstellungen auf der Website, Preislisten und Werbeaussagen sind grundsätzlich keine verbindlichen Angebote, sondern Einladungen zur Abgabe einer Anfrage oder eines Vertragsangebots.

(2) Mit Absenden einer ausdrücklich als zahlungspflichtig gekennzeichneten Buchung gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot ab. Bei einer bloßen Anfrage entsteht noch kein Vertrag. Eine automatisierte Eingangsbestätigung dokumentiert nur den Eingang, sofern sie nicht ausdrücklich zugleich die Annahme erklärt.

(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter das Angebot des Kunden in Textform annimmt, eine Buchungsbestätigung übersendet oder mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden mit der Leistung beginnt. Mündliche Vereinbarungen bleiben möglich; aus Beweisgründen sollen wesentliche Absprachen in Textform festgehalten werden.

(4) Die Vertragssprache ist Deutsch. Der Kunde erhält die Vertragsbestätigung einschließlich der vereinbarten Leistungen, des Gesamtpreises sowie dieser AGB und gegebenenfalls der Widerrufsbelehrung auf einem dauerhaften Datenträger, regelmäßig per E-Mail.

§ 4 Termine, Leistungszeit und Zutritt

(1) Besuchszeiten können als konkrete Uhrzeit oder als Zeitfenster vereinbart werden. Bei Tierbetreuung werden tierwohlbedingte Zeitabstände berücksichtigt. Geringfügige, sachlich begründete Verschiebungen innerhalb des vereinbarten Zeitfensters sind zulässig, sofern der Vertragszweck nicht beeinträchtigt wird.

(2) Der Kunde stellt rechtzeitig einen sicheren, rechtlich zulässigen Zugang zum Leistungsort her und übergibt funktionsfähige Schlüssel, Codes oder sonstige Zutrittsmittel. Änderungen an Schlössern, Alarmanlagen, Zugangscodes oder Hausordnungen sind unverzüglich mitzuteilen.

(3) Scheitert ein Einsatz aus Gründen aus der Sphäre des Kunden, insbesondere wegen fehlenden oder fehlerhaften Zutritts, darf der Anbieter nach Möglichkeit einen Ersatztermin anbieten. Vergütungsansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften; ersparte Aufwendungen und anderweitiger Erwerb werden angerechnet.

(4) Der Anbieter informiert den Kunden über erhebliche Verzögerungen. Bei Ausfall wegen Krankheit, Unfall, höherer Gewalt oder nicht beherrschbarer Ereignisse darf der Anbieter nach Abstimmung eine geeignete Ersatzperson einsetzen, den Termin verschieben oder, wenn dies unzumutbar oder unmöglich ist, vom betroffenen Leistungsteil zurücktreten. Bereits gezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet; weitergehende Ansprüche bestehen nach Maßgabe von § 18.

§ 5 Schlüssel, Codes und Objektsicherheit

(1) Übergebene Schlüssel und Zugangsmittel werden ausschließlich zur Vertragserfüllung verwendet, sorgfältig verwahrt und nicht mit der vollständigen Objektadresse gekennzeichnet. Die Übergabe und Rückgabe können in einem Schlüsselprotokoll dokumentiert werden.

(2) Der Kunde teilt besondere Sicherungsmaßnahmen, Alarmkontakte, scharf geschaltete Anlagen, Überwachungskameras, bekannte Defekte und gefahrenträchtige Bereiche vor Leistungsbeginn mit. Innenraumkameras sind offenzulegen; gesetzliche Persönlichkeits- und Datenschutzrechte eingesetzter Personen sind zu beachten.

(3) Eine dauerhafte Schlüsselverwahrung nach Vertragsende bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Ohne eine solche Vereinbarung ist der Schlüssel nach Abstimmung zurückzugeben oder auf dokumentierte Weisung des Kunden zu hinterlegen.

(4) Bei Schlüsselverlust informiert der Anbieter den Kunden unverzüglich. Ersatzfähig sind nur erforderliche, angemessene und kausal verursachte Kosten. Der Austausch einer gesamten Schließanlage ist nur ersatzfähig, soweit er objektiv erforderlich ist; § 18 bleibt unberührt.

§ 6 Allgemeine Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt alle für eine sichere und vertragsgemäße Leistung erforderlichen Informationen und Mittel vollständig, richtig und rechtzeitig bereit. Dazu gehören insbesondere Kontaktdaten, Notfallkontakte, Zugangsdaten, Bedienhinweise, Hausordnung, bekannte Gefahren, benötigte Verbrauchsmittel sowie klare Anweisungen zu Prioritäten und Grenzen der Leistung.

(2) Der Kunde sorgt dafür, dass der Leistungsort gefahrlos zugänglich ist und sich Geräte, Installationen und bereitgestellte Arbeitsmittel in sicherem Zustand befinden. Gefährliche Stoffe, Waffen, illegale Gegenstände, Schädlingsbefall, ansteckende Erkrankungen und sonstige besondere Risiken sind vorab offenzulegen.

(3) Der Kunde bleibt während der Vertragsdauer unter den vereinbarten Kontaktdaten erreichbar oder benennt eine volljährige, entscheidungsbefugte Kontaktperson. Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen.

(4) Unterlässt der Kunde eine erforderliche Mitwirkung, darf der Anbieter nach Hinweis und angemessener Fristsetzung die Leistung aussetzen, soweit dies zur Gefahrenabwehr oder ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlich ist. In dringenden Fällen ist keine Fristsetzung erforderlich. Vergütung und Ersatz von Mehraufwand richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 7 Besondere Pflichten bei Tierbetreuung

(1) Der Kunde informiert vollständig über Tierart, Alter, Gesundheitszustand, Medikamente, Fütterung, Unverträglichkeiten, Impf- und Parasitenstatus, Läufigkeit, Fluchtneigung, Aggressions- oder Angstverhalten, Beißvorfälle, behördliche Auflagen und sonstige betreuungsrelevante Besonderheiten.

(2) Der Kunde stellt in ausreichender Menge geeignetes Futter, Medikamente, Leinen, Geschirre, Transportmittel, Hygieneartikel und sonstige notwendige Ausrüstung bereit. Leinen, Geschirre, Käfige und Transportboxen müssen sicher, passend und funktionsfähig sein.

(3) Freilauf, Kontakt zu fremden Tieren, Tiertransport, Medikamentengabe, Fellpflege oder andere besondere Maßnahmen erfolgen nur, wenn sie vereinbart und nach Einschätzung des Anbieters sicher und zumutbar sind. Gesetzliche Leinen-, Kennzeichnungs-, Erlaubnis- und Haltungspflichten sind vom Kunden zu erfüllen.

(4) Der Kunde versichert, zur Beauftragung berechtigt zu sein. Er hält eine angemessene Tierhalterhaftpflichtversicherung vor, soweit sie gesetzlich vorgeschrieben oder nach Tierart und Risiko üblich ist, und weist sie auf Verlangen nach.

(5) Eine Medikamentengabe erfolgt ausschließlich nach eindeutiger schriftlicher Dosierungs- und Anwendungsanweisung. Der Anbieter schuldet keine tiermedizinische Beurteilung. Injektionen, invasive Maßnahmen oder besonders risikobehaftete Anwendungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und dürfen abgelehnt werden.

§ 8 Tiernotfälle und tierärztliche Versorgung

(1) Der Kunde hinterlegt Tierarzt, Tierklinik, Notfallkontakt, Versicherungsdaten und bekannte Behandlungswünsche. Er ermächtigt den Anbieter, bei objektiv dringendem Verdacht auf Erkrankung, Verletzung oder Gefahr für das Tier eine tierärztliche Praxis oder Tierklinik zu kontaktieren und das Tier dorthin zu transportieren oder transportieren zu lassen, wenn der Kunde oder die Kontaktperson nicht rechtzeitig erreichbar ist.

(2) Der Anbieter berücksichtigt bei Notfallentscheidungen erkennbare Dringlichkeit, Tierwohl, bekannte Behandlungswünsche und Verhältnismäßigkeit. Eine Erfolgsgarantie wird nicht übernommen. Soweit möglich wird vor kostenintensiven, nicht akut erforderlichen Maßnahmen die Zustimmung des Kunden eingeholt.

(3) Tierarzt-, Klinik-, Medikamenten-, Transport- und sonstige notwendige Fremdkosten trägt der Kunde. Legt der Anbieter solche Kosten aus, sind sie gegen Nachweis unverzüglich zu erstatten. Eigene Notfallfahrten oder zusätzlicher Zeitaufwand werden nur berechnet, wenn dies vereinbart wurde oder ein gesetzlicher Aufwendungsersatzanspruch besteht.

(4) Bei Tod eines Tieres wird der Anbieter den Kunden oder Notfallkontakt unverzüglich informieren und nach den hinterlegten Weisungen handeln. Ohne erreichbare Weisung darf er angemessene Maßnahmen zur sicheren Verwahrung und Feststellung durch einen Tierarzt veranlassen; die erforderlichen Fremdkosten trägt der Kunde.

§ 9 Haus-, Pflanzen-, Post- und Urlaubsservice

(1) Hausbetreuung umfasst nur die ausdrücklich vereinbarten Sichtkontrollen und Handlungen, etwa Lüften, Rollläden bedienen, Anwesenheitszeichen setzen oder das Melden erkennbarer Schäden. Sie ersetzt keine Gebäudeüberwachung, technische Wartung, Einbruchmeldeanlage oder Verkehrssicherung durch Fachunternehmen.

(2) Pflanzen werden nach den Angaben des Kunden und im Rahmen üblicher Sorgfalt gegossen oder gepflegt. Der Kunde weist auf empfindliche Pflanzen, besondere Substrate, Düngung, Giftigkeit, Schädlingsbefall und Standortanforderungen hin. Eine Garantie für Wachstum, Blüte oder Überleben wird nicht übernommen, da diese von nicht vollständig beherrschbaren Umständen abhängen.

(3) Beim Briefkasten- und Postservice wird Post entnommen und am vereinbarten Ort verwahrt. Das Öffnen, Scannen, Weiterleiten, Bearbeiten fristgebundener Sendungen, die Annahme von Paketen, Nachnahmesendungen oder Einschreiben erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung und soweit rechtlich zulässig. Der Anbieter prüft keine rechtlichen oder behördlichen Fristen.

(4) Erkennt der Anbieter bei einem Besuch einen offensichtlichen dringenden Schaden, darf er den Kunden oder Notfallkontakt informieren und angemessene Erstmaßnahmen zur Schadensminderung veranlassen. Die Beauftragung kostenpflichtiger Fachunternehmen erfolgt grundsätzlich nach Zustimmung; bei Gefahr im Verzug gilt § 8 Absatz 2 entsprechend.

§ 10 Reinigungsleistungen

(1) Reinigungsart, Flächen, Intervalle, Qualitätsanforderungen, Zeitbudget und gegebenenfalls Reinigungsplan werden individuell festgelegt. Ohne abweichende Vereinbarung wird eine fachgerechte Sichtreinigung im vereinbarten Zeitumfang geschuldet.

(2) Der Kunde stellt Wasser, Strom und vereinbarte Materialien bereit oder beauftragt deren Bereitstellung durch den Anbieter. Besondere Oberflächen, Herstellerhinweise, empfindliche Materialien, bestehende Schäden und ungeeignete Reinigungsmittel sind vorab mitzuteilen.

(3) Reinigung in Tageskliniken oder anderen gewerblichen Bereichen umfasst nur die vereinbarten Arbeiten. Medizinische Aufbereitung, Sterilisation, Umgang mit infektiösem Material, Gefahrstoffen oder medizinischen Abfällen sowie die Einhaltung spezieller Hygienepläne sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart, fachlich zulässig und organisatorisch vorbereitet sind.

(4) Der Kunde schafft freie Arbeitsflächen und sichert Wertsachen, vertrauliche Unterlagen und gefährliche Gegenstände. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, schwere oder fest installierte Gegenstände ohne Vereinbarung zu bewegen.

§ 11 Preise, Kleinunternehmerstatus und Zusatzkosten

(1) Es gelten die im Vertrag oder in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Preise. Die derzeitigen Orientierungspreise lauten: Tierbetreuung ab 15 EUR; Urlaubspaket (Tier, Haus, Pflanzen und Post) ab 20 EUR je Besuch; Hausbetreuung ab 15 EUR; Pflanzen gießen ab 5 EUR; Briefkasten und Post ab 5 EUR; Tagesklinik- und gewerbliche Reinigung ab 32 EUR je Stunde; Sonderwünsche nach individuellem Angebot.

(2) Der Anbieter ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG. Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen. Ändert sich der steuerliche Status, gilt für bereits geschlossene Verträge der vereinbarte Gesamtpreis; für künftige Verträge erfolgt eine transparente neue Preisangabe.

(3) Anfahrt, Parkkosten, Material, Feiertags- oder Randzeitenzuschläge und Fremdkosten werden nur berechnet, wenn sie vor Vertragsschluss angegeben oder nachträglich ausdrücklich beauftragt wurden. Unvorhersehbare notwendige Fremdkosten in Notfällen richten sich nach § 8 oder § 9 Absatz 4.

(4) Preisänderungen bei Verträgen auf unbestimmte Zeit werden mindestens sechs Wochen vorher in Textform angekündigt. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung ohne zusätzliche Kosten kündigen. Preisänderungen gelten nicht rückwirkend und nicht für bereits verbindlich gebuchte Einzeltermine.

§ 12 Rechnung und Zahlung

(1) Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergütung nach Leistungserbringung oder bei laufenden Verträgen monatlich abgerechnet und ist innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig.

(2) Für Urlaubs-, Langzeit- oder umfangreiche Reinigungsaufträge kann im individuellen Angebot eine angemessene Vorauszahlung oder Abschlagszahlung vereinbart werden. Eine Vorauszahlung wird auf die Schlussrechnung angerechnet.

(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Mahnkosten dürfen nur in Höhe des tatsächlich erforderlichen Aufwands verlangt werden. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

(4) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder aus demselben Vertragsverhältnis stammenden Forderungen aufrechnen. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.

§ 13 Änderungen und Zusatzaufwand

(1) Änderungswünsche des Kunden werden berücksichtigt, soweit Kapazität, Sicherheit und Zumutbarkeit dies erlauben. Auswirkungen auf Preis und Termin werden vor Ausführung abgestimmt, sofern nicht ein dringender Notfall sofortiges Handeln erfordert.

(2) Ergibt sich vor Ort ein wesentlich höherer, bei Vertragsschluss nicht erkennbarer Aufwand, informiert der Anbieter den Kunden. Ohne Zustimmung werden nur der vereinbarte Umfang und erforderliche Sicherungs- oder Notfallmaßnahmen ausgeführt.

(3) Der Anbieter darf die Art der Ausführung anpassen, wenn dies zur sicheren, fachgerechten Leistung erforderlich ist und der vereinbarte Leistungszweck nicht wesentlich verändert wird.

§ 14 Stornierung einzelner Termine und befristeter Buchungen

(1) Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher bleibt von den nachfolgenden vertraglichen Stornoregeln unberührt. Eine Stornierung kann in Textform, insbesondere per E-Mail, erklärt werden.

(2) Der Kunde kann einzelne Termine oder eine befristete Buchung bis 7 Kalendertage vor dem ersten betroffenen Leistungszeitpunkt kostenfrei stornieren. Danach kann der Anbieter folgende pauschalierte Entschädigung bezogen auf den stornierten Leistungsanteil verlangen:

  • 6 bis 3 Kalendertage vorher: 30 % des vereinbarten Entgelts,
  • weniger als 72 Stunden bis 24 Stunden vorher: 60 % des vereinbarten Entgelts,
  • weniger als 24 Stunden vorher oder bei Nichtbereitstellung des Zugangs: 80 % des vereinbarten Entgelts.

(3) Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ersparte Aufwendungen und durch anderweitige Belegung erzielte oder böswillig nicht erzielte Einnahmen werden angerechnet. Dem Anbieter bleibt der Nachweis eines höheren konkreten Schadens vorbehalten.

(4) Kann ein stornierter Termin ohne wirtschaftlichen Nachteil neu vergeben werden, entfällt die Entschädigung insoweit. Gesetzliche Rechte zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.

§ 15 Laufzeit und Kündigung von Langzeitverträgen

(1) Ein Vertrag kann für einen bestimmten Zeitraum oder auf unbestimmte Zeit geschlossen werden. Bei Urlaubsbuchungen legt der Kunde Beginn und Ende fest; der bestätigte Zeitraum ist verbindlich.

(2) Unbefristete Verträge können von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Kalendertagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden, sofern individuell keine kürzere Frist vereinbart ist.

(3) Befristete Verträge enden ohne Kündigung. Eine stillschweigende Verlängerung erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde; gegenüber Verbrauchern wird der Vertrag dann auf unbestimmte Zeit verlängert und kann jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat gekündigt werden.

(4) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine sichere Leistung trotz Abhilfeaufforderung nicht möglich ist, erhebliche Gefahren oder vertragswesentliche Informationen verschwiegen wurden, notwendiger Zutritt wiederholt fehlt oder eine Partei trotz angemessener Fristsetzung erheblich gegen Vertragspflichten verstößt. Bei akuter Gefahr ist keine vorherige Abmahnung erforderlich.

(5) Kündigungen bedürfen höchstens der Textform, etwa per E-Mail. Zwingende gesetzliche Kündigungsmöglichkeiten und eine gegebenenfalls erforderliche Kündigungsschaltfläche für online abschließbare Dauerschuldverhältnisse bleiben unberührt.

§ 16 Beanstandungen und Rechte bei Pflichtverletzungen

(1) Der Kunde soll erkennbare Beanstandungen zeitnah mitteilen, damit der Anbieter prüfen und, soweit möglich und zumutbar, Abhilfe schaffen kann. Gesetzliche Ansprüche und Verjährungsfristen werden durch diese Bitte nicht eingeschränkt.

(2) Bei nicht vertragsgemäßer Leistung gelten die gesetzlichen Rechte. Soweit eine Nacherfüllung nach Art der Leistung möglich und dem Kunden zumutbar ist, ist dem Anbieter Gelegenheit zur Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu geben; Fälle besonderer Dringlichkeit bleiben unberührt.

(3) Garantien bestehen nur, wenn sie ausdrücklich als solche erklärt wurden. Reine Zustandsprotokolle oder Besuchsnachrichten stellen keine Garantie dar.

§ 17 Verantwortung des Tierhalters und des Kunden

(1) Der Kunde bleibt Tierhalter und trägt die gesetzliche Verantwortung für das Tier. Für Schäden, die ein Tier verursacht, richtet sich die Haftung insbesondere nach den gesetzlichen Vorschriften zur Tierhalterhaftung.

(2) Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden und Mehraufwand, die auf schuldhaft unrichtigen oder verschwiegenen Angaben, unsicheren bereitgestellten Gegenständen oder einer von ihm zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen.

(3) Eine Freistellung des Anbieters von Ansprüchen Dritter besteht nur, soweit der Kunde den anspruchsbegründenden Umstand zu vertreten hat oder unabhängig von Verschulden gesetzlich haftet. Mitverschulden und Verantwortungsanteile des Anbieters bleiben unberührt.

§ 18 Haftung des Anbieters

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Anbieter auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(4) Die Haftung wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass ein Schaden durch ein betreutes Tier, einen Schlüssel oder einen Zutrittsvorgang mitverursacht wurde. Maßgeblich bleiben Verschulden, Kausalität, Mitverschulden und die sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen.

§ 19 Einsatz von Hilfspersonen

(1) Der Anbieter darf sorgfältig ausgewählte und angemessen eingewiesene Hilfspersonen einsetzen, soweit keine höchstpersönliche Leistung vereinbart wurde. Der Anbieter bleibt für deren Verhalten nach den gesetzlichen Vorschriften verantwortlich.

(2) Bei Zugang zu Wohnräumen, Betreuung besonders sensibler Tiere oder besonderen Sicherheitsanforderungen informiert der Anbieter den Kunden nach Möglichkeit vorab über einen Wechsel der eingesetzten Person.

§ 20 Datenschutz und Vertraulichkeit

(1) Personenbezogene Daten werden zur Vertragsanbahnung, Vertragsdurchführung, Abrechnung und Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung.

(2) Informationen über Wohnung, Abwesenheitszeiten, Sicherheitsvorkehrungen, Gesundheitsdaten von Tieren und betriebliche Abläufe werden vertraulich behandelt und nur weitergegeben, soweit dies zur Vertragserfüllung, Notfallhilfe oder aufgrund einer gesetzlichen Pflicht erforderlich ist.

(3) Fotos oder Videos von Tieren, Räumen oder Arbeitsergebnissen werden nur zu Dokumentationszwecken im erforderlichen Umfang erstellt. Eine Veröffentlichung zu Werbezwecken erfolgt ausschließlich aufgrund einer gesonderten, freiwilligen Einwilligung.

§ 21 Verbraucherstreitbeilegung

(1) Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung im Einzelfall besteht.

(2) Die gesetzlichen Informationspflichten nach Entstehen einer konkreten Verbraucherstreitigkeit bleiben unberührt.

§ 22 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.

(2) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Fürstenfeldbruck ausschließlicher Gerichtsstand.

(3) Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.


Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Wann gilt diese Belehrung? Für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen (z. B. Buchung per Website, E-Mail oder Telefon) und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, soweit kein gesetzlicher Ausschluss greift.

Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Die Helfer 24, Melanie Möller, Münchner Str. 27, 82256 Fürstenfeldbruck, Telefon: 08141 8904506, E-Mail: info@die-helfer24.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem Ihre Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Widerruf bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts. Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über Dienstleistungen, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnt, und der Verbraucher seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es zurück.)

An: Die Helfer 24, Melanie Möller, Münchner Str. 27, 82256 Fürstenfeldbruck, E-Mail: info@die-helfer24.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

  • Dienstleistung / Buchungsnummer: ____________________
  • Bestellt am / Vertrag geschlossen am (*): ____________________
  • Name des/der Verbraucher(s): ____________________
  • Anschrift des/der Verbraucher(s): ____________________
  • Datum: ____________________
  • Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): ____________________

(*) Unzutreffendes streichen.

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